Der Aufbau und die Aufgaben des Vorstandes des SV Luftfahrt Ringen sind in der Satzung in §11 Die Vorstandschaft beschrieben und festgelegt:
(1) Die Vorstandschaft besteht aus:
a) dem Präsidium (Vorstand im Sinne § 26 BGB)
b) weiteren höchstens 8 Referenten mit festen Aufgabenbereichen.
Die Aufgabenbereiche werden in der Vorstandsordnung festgelegt.
(2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Referent Finanzen und einem Vizepräsidenten. Jedes Präsidiumsmitglied ist für den SV Luftfahrt Ringen e.V. gerichtlich und außergerichtlich alleinvertretungsberechtigt. Dem Präsidenten und dem Referent Finanzen ist es nicht gestattet, die Verantwortung für weitere Aufgabenbereiche zu übernehmen. [Hinweis: Der Vizepräsident hat aktuell den Ligabetrieb zu verantworten.]
(3) Die Vorstandschaft führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(4) Die Vorstandschaft berichtet der Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeit. Sie ist berechtigt für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen und kann verbindliche Ordnungen schaffen.
(5) Die Vorstandschaft wird jeweils für zwei Jahre gewählt, bleibt aber bis zur Neuwahl im Amt.
Die Sitzungen des Vorstandes finden in der Regel öffentlich statt. Von daher ist eine nicht stimmberechtigte Teilnahme aller Mitglieder grundsätzlich möglich. Die Vorstandssitzungen finden i.d.R. im KIEZKLUB des Treptow-Kolleg, Kiefholzstr. 274, 12437 Berlin, statt.
Der Vorstand des SV Luftfahrt Ringen setzt sich aktuell seit der Wahl auf der Mitgliederversammlung vom 24.05.2019 wie folgt zusammen: